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Barrierefreiheits-Erklärung

Die Stadt Neustadt in Holstein ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folklore-festival-neustadt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Barrierefreiheit – Stand der Umsetzung

Unser Maßstab für Barrierefreiheit basiert auf den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 auf Level AA sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Da die WCAG 2.1 im Juni 2018 veröffentlicht wurde, kurz vor der Erstellung dieser Internetseite im Jahr 2019, orientieren wir uns derzeit noch an WCAG 2.0. Wir planen jedoch, diese Internetseite schrittweise an die erweiterten Kriterien der WCAG 2.1 anzupassen, um die Nutzbarkeit für alle Besucherinnen und Besucher weiter zu verbessern.

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind.

Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Informationen in Leichter Sprache

Wir bieten Ihnen wichtige Informationen auch in Leichter Sprache an. Sie finden diese auf unserer Seite mit den gesetzlichen Pflichtangaben:

Leichte Sprache

Anpassungsfähiges Design

Wir haben diese Internetseite nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout.

Die Zoom-Funktion zur Vergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert nicht nur den Text, sondern führt außerdem zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Internetseite folklore-festival.de ist größtenteils mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Dies gilt im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, in Verbindung mit § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie den entsprechenden Regelungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein (LBGG SH).

Derzeit nicht vollständig barrierefrei sind insbesondere folgende Inhalte:

  • Dokumente im Format CSV, DOC/DOCX, PDF, XLS/XLSX, ZIP,
  • zum Teil ältere Dateien und Formulare, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.

Diese Inhalte sind vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei verfügbar, da ihre Umstellung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre (gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102).

Sollten Sie ein Dokument benötigen, das derzeit nicht barrierefrei zugänglich ist, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 04561 619‑310 oder per E-Mail an webservice@stadt-neustadt.de. Wir bemühen uns, Ihnen dann kurzfristig eine barrierefreie Alternative bereitzustellen.

Kontinuierliche Optimierung

Nicht nur die Browser, auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Internetseiten entwickeln sich permanent weiter. Wir optimieren dazu unsere Internetseite kontinuierlich auch für diese Hilfsmittel. So erreichen wir, dass unser Internetangebot für alle Besucherinnen und Besucher leichter zu nutzen ist.

Feedback und Kontaktangaben

Nutzerinnen und Nutzer dieser Internetseite können jederzeit online über das Formular "Fehler melden"

  • etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an die Stadt Neustadt in Holstein mitteilen und
  • Informationen über Inhalte anfordern, die von der Anwendung der Richtlinie (beispielsweise Dokumente) ausgenommen sind.

Zum Formular "Fehler melden"

Beschwerdeverfahren

Bitte wenden Sie sich zunächst direkt an uns, wenn Sie auf Barrieren stoßen oder mit unseren Rückmeldungen nicht zufrieden sind. Wir bemühen uns, etwaige Probleme schnell und unkompliziert zu beheben.

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Internetseite benachteiligt zu sein und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde

  • am 21. Juli 2025  erstellt und
  • zuletzt am 21. Juli 2025 überprüft.